KONDITIONEN
Für die Zusammenarbeit brauche ich von Ihnen/Ihrem Kind die Motivation, sich auf einen tiefen Veränderungs-Prozess und die Begegnung mit sich selbst einzulassen sowie den Mut und die Neugierde, neue Wege einzuschlagen. Ich freue mich, Sie und Ihr Kind dabei zu begleiten!
Finanzierung über die Grundversicherung (Anordnungsmodell)
Als freiberufliche psychologische Psychotherapeutin mit Zulassung zur Abrechnung über die Obligatorische Krankenversicherungspflege OKP, besteht die Möglichkeit, die Sitzungen über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse (bzw. jener Ihres Kindes) gemäss Tarmed-Tarif abzurechnen. Hierzu benötigen Sie eine hausärztliche/kinderärztliche Anordnung für 15 Sitzungen, die Sie vorgängig einholen und die bei fortbestehendem Bedarf auf maximal 30 Sitzungen erweitert werden kann.
Tarif Selbstfinanzierung: CHF 160.-/50Minuten
Wenn Sie keine Beteiligung der Krankenkassen-Grundversicherung wünschen, können Sie die Kosten auch selbst tragen. Verrechnet wird die effektive Sitzungsdauer und allfällige Zusatzleistungen ausserhalb der Sitzungen (Abklärungen mit Dritten, Berichte etc.).
Invaliditätsversicherung IV
Wurde bei Ihrem Kind vor dem 9. Lebensjahr eine ADHS oder Autismusspektrum-Störung ASS diagnostiziert, besteht die Möglichkeit der Finanzierung über die Invaliditätsversicherung.
Absage/Verschiebung von Terminen
Bitte beachten Sie, dass die gebuchten Termine verbindlich sind. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben. Andernfalls wird der Termin vollumfänglich verrechnet.